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FAQ
Im diesem Bereich finden Sie Antworten auf viele Fragen.
Diese Inhalte haben wir für Sie als Orientierungshilfe erarbeitet. Für individuelle, auf Ihren konkreten Sachverhalt ausgerichteten Auskünfte wenden Sie sich bitte persönlich an uns.
Allgemeine FAQ
Welche Leistungen bekomme ich als Mitglied?
Haus & Grund e. V. Münster ist der angesehene Dienstleister für Immobilieneigentümer.
Wir bieten umfangreiches Praxiswissen und Produkte für Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer und -eigentümerinnen. Zu dem großen Leistungsspektrum gehören: Aktuelle Informationen wie Gerichtsurteile und vielfältige Materialien, ein kostenloses Mitgliedermagazin, die Übernahme von Schriftverkehr für Themen, die Eigentum und Vermietung betreffen, die individuelle, Rechtsberatung durch unsere Syndikusrechtsanwälte und die gesamte außergerichtliche Begleitung. Unser Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich 108 € inkl. MwSt. Spezielle juristische Dienstleistungen, die darüber hinaus gehen, werden gegen zusätzliche Gebühren durchgeführt.
Versicherungsschutz
Eine Ausnahme: Wir fungieren nicht als Rechtsschutzversicherung. Diese bieten wir über unsere Partner mit den exklusiven Kostenvorteilen für Mitglieder gerne an.
Wie erhalte ich Infomaterialien?
Im Login-Bereich für unsere Mitglieder stellen wir zahlreiche Informationsmaterialien zur Verfügung. Außerdem finden Sie zu den Fachthemen auf unserer Webseite weiterführende Infos. Zu allen deutschlandweiten Informationen gelangen Sie über einen Link (verlinken) direkt zum Verlag des Zentralverbandes, wo auch digital alle Broschüren, Informationsblätter und Publikationen zum Download bereitstehen. Unser Empfang hilft Ihnen auch telefonisch oder vor Ort in der Geschäftsstelle gerne weiter.
Wie bekomme ich einen Zugang zum exklusiven Mitglieder-Bereich?
Auf unserer Webseite steht Ihnen das Formular zur Verfügung, das Sie als Mitglied bitte einfach ausfüllen. Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit allen Informationen, so dass Sie sich einloggen können.
Gibt es unter Mitgliedern Interessenkollisionen?
Eine Beratung in Angelegenheiten, welche ein weiteres Mitglied betrifft, kann aus rechtlichen Gründen (Interessenkollision), leider nicht erfolgen.
Wie werde ich Kunde der Immobilienverwaltung der Service GmbH?
Unsere Service GmbH unterbreitet Ihnen für Ihre Hausverwaltung ein individuelles Angebot.
Dazu haben wir einen Fragebogen vorbereitet, den Sie uns ausgefüllt senden, dies geht auch digital auf unserer Webseite sehr einfach. Um unser großes Dienstleistungsangebot der Verwaltung in Anspruch zu nehmen, ist die Mitgliedschaft bei Haus & Grund Münster Verein Voraussetzung.
Ich möchte eine Betriebskostenabrechnung.
Die jährliche Betriebskostenabrechnung ...
... ist in der Vermietung privater und gewerblicher Immobilien eine meist lästige, aber dennoch notwendige Pflicht. Die Abrechnung muss sachlich und rechnerisch richtig aufgeschlüsselt werden. Neben der fachlichen Rechtsberatung bei der Berechnung der Nebenkosten oder Heizkosten übernehmen die Profis unserer Service GmbH die komplette jährliche Betriebskosten-Abrechnung. Nutzen Sie unser digitales Formular für Ihre Anfrage.
Was bedeutet das Wohnungseigentumsrecht?
Im Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) wird zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum unterschieden, außerdem zwischen Wohnungseigentum und Teileigentum. Für die Rechte und Pflichten ist dies entscheidend. Sie können sich vertrauensvoll an unsere Syndikusrechtsanwälte wenden.
FAQ Wohnraummietrecht
Wie finde ich den richtigen Mieter?
Mieterinformationen
Bevor Sie sich für einen Mieter entscheiden, empfehlen wir Ihnen dringend, zusätzlich möglichst viele Informationen über Ihren potenziellen Mieter einzuholen. Wir stellen Ihnen ein Formular zur Mieterselbstauskunft zur Verfügung. Für die Überprüfung der Angaben bietet Haus & Grund e. V. Münster Ihnen einen kostengünstigen Solvenzcheck an.
Worauf muss ich beim Abschluss des Mietvertrags achten?
Aktuelle und rechtssichere Mietverträge von Haus & Grund
Es ist es wichtig, Mietverträge zu verwenden, deren Inhalt den gesetzlichen Vorschriften und der Rechtsprechung genügen und angemessen die Interessen der Vermieterseite berücksichtigen. Nutzen Sie deshalb unser Beratungsangebot und unsere Mietverträge.
Wer muss die Betriebskosten tragen?
Kostenübernahme
Die Übertragung von Betriebskosten auf den Mieter muss im Mietvertrag vereinbart werden. Nutzen Sie das Beratungsangebot von Haus & Grund e. V. Münster, um die Details im Mietvertrag sicherzustellen.
Kann ich den Mietvertrag nur für eine bestimmte Zeit abschließen?
Zeitmietverträge
Wann darf ich die Miete erhöhen?
Mieterhöhung
Alle Informationen über die Höhe der Miete, die Sie in Münster oder in den Städten und Gemeinden im Münsterland erheben können, bekommen Sie bei uns. Wir unterstützen Sie bei der ertragreichen Bewirtschaftung Ihrer Immobilie.
Die Erhöhung der Miete hängt von zahlreichen Faktoren ab wie zum Beispiel ortsübliche Vergleichsmiete. Ein Mieterhöhungsschreiben beinhaltet außerdem zahlreiche verpflichtende Bestandteile. Wir übernehmen den Schriftverkehr für Sie und sorgen von Beginn an dafür, dass Ihre Mieterhöhungsverlangen gut kommuniziert werden.
Wann darf die Miete gemindert werden?
Mietminderung
Als Vermieterin und Vermieter müssen Sie die vermietete Wohnung oder das vermietete Haus in einem Zustand überlassen, der zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignet ist und während der Mietzeit erhalten wird. Hat die Mietsache einen Mangel, darf die Miete gemindert werden. Unsere Syndikusrechtsanwälte beraten Sie auch gerne zu diesem Themenkomplex.
Wann darf ich das Mietverhältnis kündigen?
Außerordentliche Kündigung
In der Regel darf das Mietverhältnis nur dann gekündigt werden, wenn Sie ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses haben. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie die Räume als Wohnung für sich oder Ihre Familienangehörigen benötigen. Darüber hinaus kann der Mietvertrag bei Vorliegen von wichtigen Gründen - unter Umständen sogar fristlos - gekündigt werden. Wir prüfen jeden Einzelfall für Sie.
Wie hoch sollte die Kaution sein?
Mietkautionsservice
Mit Ihnen gemeinsam berechnen wir, wie hoch die Kaution sein sollte. Sie sichert ab, dass die Wohnung nach dem Ende des Mietverhältnisses in einem guten Zustand ist bzw. in den Zustand versetzt wird.
Was bedeuten Staffelmiete und Indexmiete?
Der Unterschied
Bei der Erhöhung der Miete wird unterschieden zwischen vertraglich vereinbarten Mieterhöhungen wie Staffel- und Indexmiete, formellen Mieterhöhungsverlangen bis zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete und einvernehmlichen Mietvereinbarungen.
Bei einer Staffelmiete werden die Mieterhöhungen schon im Voraus vertraglich festgelegt. Beide Seiten, Vermieter*innen und Mieter*innen, wissen auf lange Sicht, was sie finanziell zu erwarten haben.
Bei einer Indexmiete wird die Miete für die gesamte Mietdauer an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex gekoppelt. Die Indexerhöhung kann alle 12 Monate erfolgen.
Welche Art der Miete für Sie als Vermieterinnen und Vermieter die individuell richtige ist, prüfen wir mit Ihnen gemeinsam. Für alle Formen beraten wir Sie oder führen für Sie den Schriftverkehr durch.